Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

1. Anwendungsbereich – Anwendungsvorrang

    1. Der Auftragnehmer („Hazelmountain Enterprises GmbH„) erbringt für den Auftraggeber („Kunden„) Dienstleistungen in der Informationstechnologie, Webhosting, IT-Betreuung und Reparaturen.
    2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hazelmountain Enterprises GmbH („AGB„) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche Hazelmountain Enterprises GmbH gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten einvernehmlich als nicht vereinbart, sofern sie mit diesen AGB im Widerspruch stehen. Sämtliche von Hazelmountain Enterprises GmbH geschlossenen Verträge werden ausschließlich auf Basis der AGB abgeschlossen, die unter www.hazelmountain.at/agb öffentlich abrufbar sind. Der Kunde bestätigt durch die Auftragserteilung die AGB abgerufen und gelesen zu haben und diese zum Vertragsinhalt zu erklären.

2. Angebot und Vertragsabschluss

    1. Angebote von Hazelmountain Enterprises GmbH sind unverbindlich. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
    2. Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Hazelmountain Enterprises GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind Hazelmountain Enterprises GmbH auf deren Aufforderung sofort zurückzustellen.
    3. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Hazelmountain Enterprises GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet oder eine Dienstleistung erbracht hat. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Vergütung und Verzugsfolgen

    1. Reisezeiten von Mitarbeitern von Hazelmountain Enterprises GmbH gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet.
    2. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen nach den im Angebot stehenden Zahlungskonditionen entweder monatlich-, viertel,- halb,- oder jährlich im Voraus verrechnet. Die von Hazelmountain Enterprises GmbH gelegten Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Hazelmountain Enterprises GmbH über sie verfügen kann. Sollte ein Zahlungsverzug des Kunden (gleich aus welchem Auftrag) 14 Tage überschreiten, ist Hazelmountain Enterprises GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen (auch aus anderen Aufträgen) einzustellen und das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
    3. Bei Zahlungsverzug ist Hazelmountain Enterprises GmbH berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. und Mahnspesen in Höhe von EUR 15 zu verrechnen.
    4. Eine etwaige Aufrechnung aus wechselseitigen Geschäften ist dem Kunden nur mit einer von Hazelmountain Enterprises GmbH anerkannten, oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

4. Leistungsumfang

    1. Der Umfang der Dienstleistungen von Hazelmountain Enterprises GmbH bestimmt sich ausschließlich nach ihrem Angebot. Hazelmountain Enterprises GmbH erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich während ihrer Geschäftszeiten.
    2. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung des Angebots erforderlich, wird Hazelmountain Enterprises GmbH auf Wunsch des Kunden ein neues, oder auf Grundlage des ursprünglichen Angebotes ein abgeändertes und/oder Zusatzangebot unterbreiten.
    3. Hazelmountain Enterprises GmbH ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen oder Technologien nach freiem Ermessen zu ändern.
    4. Sofern Hazelmountain Enterprises GmbH Leistungen erbringt, die über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen(zB analysieren und beseitigen von Störungen oder Fehlern, die nicht von Hazelmountain Enterprises GmbH zu vertreten sind), werden diese vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zum Stundensatz von € 125,- zuzüglich etwaiger Abend,- Nacht,- Wochenend,- und Feiertagszuschläge für Mitarbeiter von Hazelmountain Enterprises GmbH gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen (AZG und anwendbarere Kollektivvertrag) vergütet. Abend,- Nacht,- Wochenend,- und Feiertagszuschläge kommen auch zur Anwendung, wenn Leistungen auf ausdrücklichen Kundenwunsch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Hazelmountain Enterprises GmbH erbracht werden. Schulungsleistungen sind grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen von Hazelmountain Enterprises GmbH enthalten.
    5. Sofern Hazelmountain Enterprises GmbH auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Hazelmountain Enterprises GmbH ist nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Hazelmountain Enterprises GmbH trifft ausdrücklich auch keinerlei Auswahlverschulden.
    6. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Hazelmountain Enterprises GmbH das Eigentum an allen von ihr gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

5. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde verpflichtet sich,
      1. alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Hazelmountain Enterprises GmbH erforderlich sind;
      2. alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von Hazelmountain Enterprises GmbH enthalten sind.
    2. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Hazelmountain Enterprises GmbH erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde ist für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich und ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Hazelmountain Enterprises GmbH – wie immer geartete – Weisungen zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von Hazelmountain Enterprises GmbH benannten Ansprechpartner herantragen.
    3. Der Kunde stellt zu dem(n) vereinbarten Termine(n) und auf eigene Kosten sämtliche, von Hazelmountain Enterprises GmbH zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Hazelmountain Enterprises GmbH geforderten Form zur Verfügung und unterstützt Hazelmountain Enterprises GmbH auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von Hazelmountain Enterprises GmbH für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Kunden hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
    4. Hazelmountain Enterprises GmbH ist verpflichtet, die zur Ausführung der Dienstleistungen vom Kunden übergebenen Passwörter und Logins vertraulich zu behandeln. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Hazelmountain Enterprises GmbH berechtigt aber nicht verpflichtet ist, sämtliche Passwörter und Logins, die zur Ausführung dieser Leistungen erforderlich sind, auf einem dafür vorgesehenen, verschlüsselten System von Hazelmountain Enterprises GmbH im Hinblick auf mögliche künftige Aufträge oder zur Behebung von Störungen, zu speichern.
    5. Der Kunde wird die, an Hazelmountain Enterprises GmbH übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
    6. Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Hazelmountain Enterprises GmbH in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass Hazelmountain Enterprises GmbH und/oder die durch Hazelmountain Enterprises GmbH beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
    7. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Hazelmountain Enterprises GmbH erbrachten Leistungen als vollständig und vertragskonform erbracht, wenn sie in dem Umfang erbracht wurden, der vernünftigerweise in Anbetracht der Einschränkungen oder Verzögerung durch die mangelnde Mitwirkung des Kunden möglich war. Die Angemessenheit ist von Hazelmountain Enterprises GmbH lediglich zu plausibleren und zu behaupten. Der Kunde müsste das Gegenteil beweisen. Zeitpläne für die von Hazelmountain Enterprises GmbH zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die für Hazelmountain Enterprises GmbH hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den Stundensätzen von Hazelmountain Enterprises GmbH gemäß Punkt 4.4 gesondert vergüten.
    8. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten, die von Hazelmountain Enterprises GmbH eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände von Hazelmountain Enterprises GmbH sorgfältig behandeln; der Kunde haftet Hazelmountain Enterprises GmbH für jeden Schaden.
    9. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

6. Leistungsstörungen

  1. Erbringt Hazelmountain Enterprises GmbH die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, ist Hazelmountain Enterprises GmbH verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung möglichst ohne unnötige Verzögerungen zu beginnen und innerhalb angemessener Frist ihre Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem sie nach ihrer Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt, oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
  2. Beruht die Mangelhaftigkeit ganz oder teilweise auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Punkt 5, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Punkt 5.7 gilt sinngemäß. In diesen Fällen gelten die von Hazelmountain Enterprises GmbH erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht und für die Beseitigung solcher Mängel bedarf es daher eines gesonderten Auftrages des Kunden.
  3. Der Kunde wird Hazelmountain Enterprises GmbH bei Mängelbeseitigungen unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) an Hazelmountain Enterprises GmbH zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.

7. Analoge Anwendung

  1. Die Regelungen der Punkte 5 und 6 gelten für alle Dienstleistungen sowie Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten durch Hazelmountain Enterprises GmbH an den Kunden.

8. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen und Lieferungen von Hazelmountain Enterprises GmbH beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre in allen anderen Fällen 6 Monate.
  2. Das Bestehen eines Mangels im Zeitpunkt der Lieferung hat in jedem Fall der Kunde zu behaupten und zu beweisen. Mängel die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang durch Untersuchung nach Lieferung festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, sind gegenüber Hazelmountain Enterprises GmbH unverzüglich, spätestens nach 2 Tagen ab Lieferung, gültig zu rügen (§ 377 UGB). Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige und gültige Mängelrüge gilt die Ware oder Dienstleistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Diese Rügeobliegenheit gilt nicht für Verbraucher. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist gegenüber Hazelmountain Enterprises GmbH ausgeschlossen.
  3. Eine Mängelrüge muss zu ihrer Gültigkeit schriftlich an Hazelmountain Enterprises GmbH erfolgen und der Kunde muss darin nach bestem Bemühen (i) die Abweichung von der Spezifikation, (ii) die Bedienschritte, welche zum Mangel geführt haben, sowie (iii) die Fehlermeldung, detailliert bekanntgeben.
  4. Hazelmountain Enterprises GmbH sind zumindest zwei Versuche zur Mängelbehebung einzuräumen. Behebungen oder Behebungsversuche eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.
  5. Voraussetzung für die Mängelbehebung eines rechtzeitig und gültig gerügten Mangels sind, dass
    1. es sich um eine funktionsstörende Abweichung handelt;
    2. diese reproduzierbar ist;
    3. der Kunde sämtliche Updates installiert hat;
    4. Hazelmountain Enterprises GmbH vom Kunden alle für die Mangelbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält; und
    5. Hazelmountain Enterprises GmbH voller Zugriff zur Fehlersuche und –Behebung ermöglicht wird.
  6. Hazelmountain Enterprises GmbH übernimmt zudem keine Gewähr dafür, dass
    1. die vom Kunden bestellte Hard- und Software allen Anforderungen des Kunden entspricht und mit anderen Geräten und Programmen des Kunden zusammenarbeitet;
    2. Hardware und Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen;
    3. alle Fehler behoben werden können; oder
    4. für bloß kurzfristige, software- und/oder gerätetypische Funktionsunterbrechungen, bzw –Störungen.
  7. Die Gewährleistung ist jedenfalls ausgeschlossen,
    1. wenn es auf Grund von technologisch zweckmäßigen Softwareupdates von Hazelmountain Enterprises GmbH zu Inkompatibilitäten beim Kunden kommt;
    2. im Fall nicht fachgerechter Montage durch den Kunden, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von Hazelmountain Enterprises GmbH angegebenen Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien; sowie
    3. bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind.
  8. Die Haftung von Hazelmountain Enterprises GmbH wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung von Hazelmountain Enterprises GmbH für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden ausgeschlossen.
  9. Zudem haftet Hazelmountain Enterprises GmbH nicht für Beschädigungen und Schäden
    1. die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind;
    2. die auf unzureichende Wartung durch den Kunden, nicht (vollständig) installierte oder konfigurierte Securitykomponenten (Hardware oder Software) und fehlende Updates zurückzuführen sind, sofern kein Versäumnis von Hazelmountain Enterprises GmbH vorliegt;
    3. die durch Fehlbedienungen des Kunden entstanden sind (zB das Öffnen von E-Mailanhängen, E-Mail-Links, oder ähnlichem); sowie
    4. die im Zusammenhang mit Cyberattacken oder Hackerangriffen entstehen.
  10. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Die verkürzten Verjährungsfristen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, bei Vorsatz auch nicht gegenüber Unternehmern.
  11. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, haftet Hazelmountain Enterprises GmbH für den Verlust von Daten mit maximal 10 % der Auftragssumme und mit maximal EUR 10.000. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern; bei Vorsatz auch nicht gegenüber Unternehmern.

9. Höhere Gewalt

  1. Soweit und solange Hazelmountain Enterprises GmbH ihre Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, Epidemie oder sonstiger Ausbruch ansteckender Krankheiten, Ausgehverbote, Lockdown, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss, oder infolge sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

10. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

  1. Soweit dem Kunden durch Hazelmountain Enterprises GmbH Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit der Dienstleistung oder des Vertrags beschränkte, Recht zu, diese Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
  2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
  3. Für dem Kunden von Hazelmountain Enterprises GmbH überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte, die der Kunde selbstständig studieren und einhalten muss.
  4. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.
  5. Die dem Kunden von Hazelmountain Enterprises GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.

11. Laufzeit von Verträgen

  1. Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Änderungen oder anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Verbraucher. Für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei Hazelmountain Enterprises GmbH maßgeblich. Kündigungen per E-Mail werden nur unter der E-Mailadresse: [email protected] anerkannt.
  2. Hazelmountain Enterprises GmbH ist zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn der Kunde gegen Rechtsvorschriften oder gegen den Vertrag verstößt oder gegen den Kunden ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
  3. Hazelmountain Enterprises GmbH ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und Hazelmountain Enterprises GmbH aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
  4. Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, durch Hazelmountain Enterprises GmbH, lassen den Anspruch von Hazelmountain Enterprises GmbH auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
  5. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde sämtliche ihm von Hazelmountain Enterprises GmbH überlassenen Geräte, Unterlagen und Dokumentationen zurück zu geben.

12. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

  1. Hazelmountain Enterprises GmbH und ihre Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat.
  2. Der Kunde und Hazelmountain Enterprises GmbH verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmung des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung fallen.
  3. Hazelmountain Enterprises GmbH verpflichtet sich, Informationen, Unterlagen oder Daten nach Maßgabe von Punkt 12.2 ausschließlich zu Servicezwecken oder im Rahmen der Geschäftsbeziehung aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu nutzen, zu verwerten und zu speichern.
  4. Abweichend davon erteilt der Kunde jedoch seine ausdrückliche Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten zu Zwecken der Abrechnung und der Forderungsbetreibung verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden dürfen.
  5. Hazelmountain Enterprises GmbH verpflichtet sich, ihr Personal entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung der Vereinbarung nach Punkt 12.2 schriftlich zu verpflichten.
  6. Hazelmountain Enterprises GmbH ist berechtigt, im Fall, dass der Kunde die vertraglichen Dienstleistungen zur Speicherung, Bereitstellung oder Übermittlung rechtwidriger Inhalte nutzt, sämtliche Daten des Kunden an Dritte, insbesondere Strafermittlungsbehörden, die ein rechtliches Interesse nachweisen, weiterzugeben. Es gelten darüber hinaus die jeweils in Kraft stehenden gesetzlichen Auskunftspflichten.
  7. Hazelmountain Enterprises GmbH wird ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
  8. Stammdaten werden von Hazelmountain Enterprises GmbH spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
  9. Der Kunde gestattet Hazelmountain Enterprises GmbH die Aufnahme seines Namens bzw. Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website von Hazelmountain Enterprises GmbH veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  10. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von Hazelmountain Enterprises GmbH Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Hazelmountain Enterprises GmbH sowie Geschäftspartnern von Hazelmountain Enterprises GmbH in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei Hazelmountain Enterprises GmbH. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Hazelmountain Enterprises GmbH wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
  11. Hazelmountain Enterprises GmbH hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG und der DSGVO zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Hazelmountain Enterprises GmbH gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen, bzw. diese weiter zu verwenden, haftet Hazelmountain Enterprises GmbH dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung von Hazelmountain Enterprises GmbH ist ausgeschlossen, wenn Hazelmountain Enterprises GmbH oder eine Person, für die Hazelmountain Enterprises GmbH einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

13. Sonstiges

  1. Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von Hazelmountain Enterprises GmbH zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an Hazelmountain Enterprises GmbH eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von Hazelmountain Enterprises GmbH bezogen hat, zu bezahlen, mindestens jedoch des Kollektivvertragsgehalts eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
  4. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Hazelmountain Enterprises GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit Hazelmountain Enterprises GmbH konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
  5. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts und seiner Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Linz, Innere Stadt.

14. Sonderbestimmungen bei Domainregistrierung

  1. In Ergänzung zu (bzw. bei Widersprüchen abweichend von) den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gilt folgendes:
    1. Hazelmountain Enterprises GmbH vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist.
    2. Hazelmountain Enterprises GmbH beginnt mit der Bearbeitung des Geschäftsfalls binnen 5 Werktagen nach Vertragsschluss; der Erfolg der Reservierung kann nicht garantiert werden, da eine Domain ggf. nicht mehr verfügbar sein kann (first come, first served), oder es sich bei der Domain um eine Premiumdomain handelt, die von der jeweiligen Registry zu einem höheren Preis angeboten wird. In diesem Fall wird Hazelmountain Enterprises GmbH eine Rückbuchung der bezahlten Kosten durchführen, falls die Domain nicht mehr verfügbar ist, oder der Kunde den eventuell höheren Preis nicht akzeptiert.
    3. Der Vertrag ist somit nur gültig, wenn auch die Domain zum angebotenen Preis registriert werden kann. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
    4. Hazelmountain Enterprises GmbH fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt, unter Einbeziehung der AGB der jeweiligen Registrierungsstelle. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die Hazelmountain Enterprises GmbH dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart), für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.
    5. Dies Vereinbarung gilt auch für alle Domains, die nicht bei nic.at registriert werden können.
  2. .COM/.NET/.ORG/.INFO/.BIZ/alle anderen ICANN-Domains Richtlinien:
    1. Hazelmountain Enterprises GmbH bzw. ihre Partnerfirmen sind ein von ICANN offiziell akkreditierter Registrar für die Top Level Domainnamen .COM und .NET. [LHRM2] Es gilt die ’Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy’ von ICANN (UDRP) http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm
    2. Registriert der Kunde eine .COM und/oder eine .NET Domain, so stimmt er zu, die .COM / .NET Registry, VeriSign, Inc., und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Aufwändungen die aus oder im Zusammenhang mit dem eingetragenen Domaininhaber entstehen schadlos zu halten.
    3. Die Gebühr für die Wiederherstellung (Reaktivierung) eines aufgrund einer Kündigung bereits gelöschten Domainnamens (sog. Redemption Period) beträgt EUR 100,- netto.
    4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Hazelmountain Enterprises GmbH aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss, sofern nicht zwischen Hazelmountain Enterprises GmbH und dem Kunden ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
    5. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von Hazelmountain Enterprises GmbH auf Wunsch zugesandt.
    6. Hazelmountain Enterprises GmbH ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht verpflichtet, hat aber das Recht, im Fall von Bedenken die Registrierung zu verweigern. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Hazelmountain Enterprises GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
    7. Die Bestimmungen gelten bei Domaintransfers sinngemäß. Scheitert der Transfer aus Gründen, die nicht in der Sphäre von Hazelmountain Enterprises GmbH liegen oder ist die automatisierte Verarbeitung nicht möglich, hat der Kunde das Entgelt dennoch zu bezahlen. Für weitere Bemühungen von Hazelmountain Enterprises GmbH muss der Kunde ein gesondertes Entgelt entrichten.
    8. Der Kunde hat einen Transfer von Hazelmountain Enterprises GmbH bekannt zu geben und den Vertrag mit Hazelmountain Enterprises GmbH unter Einhaltung der Kündigungsfrist und eventueller Zahlung von Restlaufzeitentgelten zu kündigen. Außer bei Nic.at erlischt die Domain in jedem Fall der Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und Hazelmountain Enterprises GmbH; der Kunde hat daher selbst vorzukehren, dass er die Domain rechtzeitig transferiert.

15. Rücktrittsrechte

  1. Rücktrittsbelehrung gemäß § 3 und § 3a KSchG (Konsumentenschutzgesetz)

Wenn Sie als Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können Sie von dem mit der „Hazelmountain Enterprises GmbH“ abgeschlossenen Vertrag gemäß § 3 KSchG und/oder §3a KSchG zurücktreten. Nach diesen gesetzlichen Vorschriften stehen Ihnen die folgenden Rechte zu (Auszug aus dem KSchG):

§ 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1.;wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2.;wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, 3.;bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, 4.;bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder 5.;bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. (4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu.

§ 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1.;die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2.;die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3.;die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4.;die Aussicht auf einen Kredit. (3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bankverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1.;er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte, daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2.;der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist, 3.;der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt oder 4.;der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegt. (5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

§ 4. (1) Tritt der Verbraucher nach § 3 oder § 3a vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug 1.;der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, 2.;der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. (2) Ist die Rückstellung der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. (3) Die Abs. 1 und 2 lassen Schadenersatzansprüche unberührt.

  1. Widerrufsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der Hazelmountain Enterprises GmbH , N 560562 g, Landwiedstraße 42, 4020 Linz, [email protected], +43 1 266 1230) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Muster im Anhang in Anlage 15.2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

WiderrufsFORMULAR

(Wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an

[email protected])

An

Hazelmountain Enterprises GmbH
Landwiedstraße 42
4020 Linz
[email protected]

Hiermit widerrufe ich den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*):

Bestellt am(*)/erhalten am(*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Datum

Unterschrift

(*) unzutreffendes streichen